Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 07.2023

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierten Bestandteil für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und der Defense Solution Academy . Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen, zu revidieren oder abzuändern. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für Frauen und Männer sowie für eine Mehrzahl von Personen.

2. Zulassungskriterien

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Aktivitäten beträgt grundsätzlich 18 Jahre, ausgenommen spezielle Trainingsangebote für Kinder und Jugendliche. Minderjährige können nach Absprache mit der Geschäftsleitung und der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Lehrpersonen an den Trainings teilnehmen. Wer wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist oder von einem gegen ihn hängigen Strafverfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben weiss, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Auf Verlangen der Geschäftsleitung ist ein aktueller Strafregisterauszug vorzuweisen. Wer bezüglich der Zulassungskriterien falsche Angaben macht oder relevante Tatsachen verschweigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge mit sofortiger Wirkung von allen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Im Weiteren behält sich die Geschäftsleitung ausdrücklich vor, für verschiedene Aktivitäten unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und die Teilnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Abonnements

Abonnements (Abos) kommen durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags (online oder Antragsformular) zustande. Abos verlängern sich automatisch um die gewählte bisherige Dauer und enden u.a. mit dem Ausschluss oder bei erfolgter schriftlichen Kündigung nach Ablauf der gewählten Abo-Dauer. Abos sind persönlich und nicht übertragbar. Abos berechtigen nur an den entsprechenden Aktivitäten teilzunehmen.

4. Kurse & Workshops

Die Anmeldung zu einem Kurs, Workshop u.Ä. ist verbindlich, persönlich und nicht übertragbar.

5. Preise

Eine Aufstellung der Preise findet sich online auf Ausschreibungen zu den jeweiligen Workshops / Kursen, oder auf dem Antragsformular bzw. der Offerte. Die Geschäftsleitung gewährt Vergünstigungen für Inhaber der KulturLegi und nach Einzelabsprache bei sonstigen Härtefällen. Bei Abos gilt die Vergünstigung jeweils für die ursprüngliche Laufzeit. Bei einer Verlängerung des Abos muss die Vergünstigung erneut beantragt werden, andernfalls ist der normale Abopreis geschuldet.

6. Zahlungsbedingungen

Die in Rechnung gestellten Beträge sind jeweils zahlbar rein netto innert 10 Tagen, es sei denn, auf der Rechnung ist ein anderer Zeitraum vermerkt. Bei Zahlungsverzug wird nach der zweiten erfolglosen Mahnung eine dritte Mahnung mit 50.- Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Die Geschäftsleitung behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, das Abonnement / die Kursteilnahme umgehend aufzulösen.

7. Nichtteilnahme, Absage, Unterbruch

Nimmt ein Kunde an durchgeführten Trainings, Workshops oder Kursen, z.B. in Folge beruflicher oder ferienbedingter Abwesenheit nicht teil, besteht in keinem Fall ein Recht auf Reduktion des Preises oder auf Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen. Sollte aus einem Grund, welcher nicht von der Defense Solution Academy zu vertreten ist, wie z.B. „höhere Gewalt“ als ein von aussen einwirkendes, aussergewöhnliches Ereignis oder auch aufgrund eines bekannten Risikos (z.B. Coronapandemie), bewirken, dass die Aktivitäten (z.B. Trainings) nicht stattfinden können, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
Meldet ein Kunde eine längere Abwesenheit von mindestens zwei Monaten (z.B. in Folge Auslandaufenthalts) spätestens 10 Tage vor Beginn des Unterbruchs oder ist er für mindestens einen Monat wegen Krankheit oder Unfall verhindert, verlängert sich die Abodauer um die Dauer des Unterbruchs. Krankheits- und unfallbedingte Absenzen sind mittels ärztlichen Zeugnisses nachzuweisen.
Ist ein Kunde wegen eines Todesfalls innerhalb seiner Familie oder wegen Krankheit oder eines Unfalls kurzfristig an der Teilnahme an einem Workshop / Kurs verhindert, was er zu belegen hat, wird der Beitrag für einen späteren Termin gutgeschrieben. Andere Hinderungsgründe begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags. Bei ungenügender Teilnehmendenzahl wird ein Kurs nicht durchgeführt. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Bereits bezahlte Kursbeiträge werden bei Nichtdurchführung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Widerruft der Auftraggeber die Durchführung eines Kurses, ist der Preis wie folgt geschuldet: 50% des Kursbeitrages bei Absage bis 20 Tage vor dem Kurs, 75% des Kursbeitrages bei Absage 19 bis 2 Tage vor dem Kurs und 100% des Kursbeitrages bei Absage <48 Std. vor Beginn des Kurses und bei Nichterscheinen.

8. Hausordnung / Ausbildungszeiten / Inhalte

Der Kunde hat sich an die geltende Hausordnung sowie an die Weisungen der Instruktoren zu halten. Hält sich ein Kunde wiederholt nicht an die Hausordnung oder die Weisungen der Instruktoren, kann die Geschäftsleitung den fehlbaren Kunden einmalig oder dauerhaft von der Teilnahme ausschliessen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesen Fällen nicht. Inhalt und Dauer der Aktivitäten, insbesondere der Trainings und Kurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch die Geschäftsleitung bestimmt. Trainings- und Kurszeiten werden online auf den Webseiten der Defense Solution Academy bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden im Regelfall keine Trainings statt. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainings bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags. Während den Schulferien kann die Geschäftsleitung die Trainings reduzieren oder ganz einstellen.

9. Gesundheitszustand

Der Kunde bestätigt, dass keine Kenntnisse von medizinischen Problemen vorliegen, die einer Teilnahme an den Trainings / Kursen entgegenstehen und verpflichtet sich, die Trainingstauglichkeit im Zweifelsfall selbstständig abzuklären und ggf. eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Jegliche Beeinträchtigung, sowohl physischer als auch psychischer Art, muss dem Trainer vor Trainingsbeginn / Beginn des Workshops mitgeteilt werden.

10. Versicherung & Haftungsausschluss

Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Kunde ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung, selbst verantwortlich. Für Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt die Defense Solution Academy keine Haftung, auch nicht für beauftragte (Hilfs-)Personen und externe Kursleiter / Instruktoren. Dem Kunden ist bewusst, dass im Rahmen des Trainings kampfsportartige Aktivitäten durchgeführt werden, bei denen auch Waffen oder waffenähnliche Gegenstände zum Einsatz kommen können, die ein Risiko für Leib und Leben darstellen. Durch seine Teilnahme an diesen Aktivitäten übernimmt der Kunde bewusst die volle Verantwortung für sämtliche gesundheitlichen Risiken und trägt alle daraus resultierenden Konsequenzen. Weder der jeweilige Instruktor bzw. die Teammitglieder, noch andere Teilnehmenden, haften in irgendeiner Weise für Schäden an Leib und Leben des Kunden, die sich aus Aktivitäten im Rahmen der Trainings ergeben. Dies gilt für kurzfristig auftretende Schäden ebenso wie für Langzeit- und Folgeschäden. Weder für den Kunden noch für seine Rechtsnachfolger ergeben sich irgendwelche Ansprüche aus Unfällen, Verletzungen, Invalidität oder Tod. Sowohl der jeweilige Instruktor als auch die anderen Teilnehmenden haften weder vertraglich noch ausservertraglich für irgendwelche Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden, die von Teilnehmendenn verursacht werden oder den Kursteilnehmenden oder Dritten im Zusammenhang mit der Aktivität entstehen. Die Defense Solution Academy haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Dabei haftet die Defense Solution Academy nur für den unmittelbaren Schaden, der durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde, hingegen nicht für mittelbare Schäden, namentlich einschliesslich entgangener Umsatz oder Gewinn. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um einen allfälligen Schaden zu beheben bzw. gering zu halten. Bei Übertragung von Aufgaben oder Teilen davon an Dritte haftet die Defense Solution Academy nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion der beigezogenen Unternehmen bzw. Personen. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden oder Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht entstanden sind. Dies gilt insbesondere für entstandene Mehrkosten durch Wartezeiten und vergebliche Aufwendungen wie z.B. Fahrten zum Ort der Durchführung eines Trainings / Workshops, wenn der Kunde die ungenügende Information über Absagen, Terminverschiebungen o.ä. zu vertreten hat.

11. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung der persönlichen Daten durch die Defense Solution Academy insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. Die Anmeldungen sowie die Rechnungsstellung für Abos oder Kurse erfolgen in der Regel schriftlich. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und keinem Dritten, weder kostenpflichtig noch unentgeltlich, zur Verfügung gestellt. Vorbehalten bleibt die Offenlegung von Daten gemäss gerichtlicher oder behördlicher Verfügung. Der Kunde gewährt der Defense Solution Academy das Recht Fotos und Videoaufnahmen für Weiterbildungszwecke sowie Marketingmassnahmen ohne Entgelt frei zu verwenden. Dieses Recht kann jederzeit schriftlich per Einschreiben gegenüber der Defense Solution Academy widerrufen werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Defense Solution Academy in Basel-Stadt.